Bewertung und Zensierung

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Die Grundlagen der Leistungsermittlung und Bewertung bilden das Schulgesetz, die Schulordnung der Förderschule, die Leistungsbeschreibung der Schule zur Lernförderung und die Lehrpläne der einzelnen Fächer. 


Dabei wird der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Es werden verschiedene Formen der Leistungsermittlung und Bewertung eingesetzt. Dazu gehören Klassenarbeiten, Kurzkontrollen und mündliche Bewertungsformen.
Klassenarbeiten müssen vorher angekündigt werden, Kurzkontrollen können auch unangekündigt geschrieben werden.

Einen Überblick über die Anzahl der Noten erhalten die Eltern im 1. Elternabend des Schuljahres.

Die nachfolgende Punktetabelle gibt einen Überblick über die prozentualen Anteile der Noten.